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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Verputztes Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel mit einem breit gelagerten Zwerchhaus, das von einem Walmdach abgeschlossen wird. Der Eingang des Hauses wird von einer einläufigen Sandsteintreppe erschlossen. Das breit gelagerte Gebäude, dessen Bauzeit um 1800 anzusiedeln ist, wird aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal angesprochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |