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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Etwas aus der Straßenflucht herausgenommenes Wohnhaus aus dem Ende des 17. Jhs. über hohem Sockel mit symmetrisch gegliederter Fachwerkkonstruktion, die sich im Obergeschoss aus 3/4-Streben an den Eckständern und einer friesartigen Aneinanderreihung von Fußstreben im Brüstungsbereich rekrutiert. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Im Untergeschoss Ladenvorbau. Erhalten ist eine Haustür aus dem 19. Jh. mit Oberlicht. Das Gebäude, das den Beginn einer Staffel kleinmaßstäblicher Häuser kennzeichnet, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Erwägungen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |