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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Ebenso wie das Nachbargebäude schmal geschnittenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit Zwerchhaus in einfacher Fachwerkkonstruktion über hohem massivem Sockel. Besonders kurios mutet der schräg aufsteigende Giebel des Zwerchhauses an. Als Beispiel eines schlichten, auf repräsentativen Schmuck verzichtendes Wohnhauses aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. im Verlauf der kleinmaßstäblichen Bebauung in diesem Bereich des Straßenzuges ist das Gebäude aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |