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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sockel mit ungewöhnlichem Gerüstraster, das ohne Fachwerkfiguren auskommt. Das Konstruktionsgefüge wird fassadenseitig lediglich in den Brüstungsgefachen versteift: dort im mittleren Gefach ein Feuerbock mit lediglich angedeuteter Schwellung und flankierende Fußstreben, die mit Wülsten und Nasen besetzt sind. Das Gebäude wurde im letzten Drittel des 17. Jhs. erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |