Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Über der Eingangstür des Gebäudes, das mit seinem Pendant ein Doppelhaus bildet, ist ein alter Sturz erhalten, der das Haus in das Jahr 1639 datiert. Es erhebt sich in zwei Geschossen mit einem ähnlichen Fachwerkverband wie das benachbarte Haus Nr. 26. An der Unterkante der Schwelle einfache Abfasung mit Knauf, an den Füllhölzern Eierstab. Dort befindet sich folgende Inschrift: UND MET DANK IN DIESER FREUDE GESCHEHE IM NAHMEN JESUS CHRISTI DER DA KOMME IN DIESES HAUS FRÜH UN SPAT BIS AUF MEIN THUN EIN ENTE HADT ANNO 1639 H.M. Als eines der wenigen datierten Häuser im Altstadtbereich Allendorfs ist das in der Blickachse der Bahnhofstraße gelegene kleinmaßstäbliche Haus aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |