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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Aus dem Verlauf der Straße zurückversetztes Wohn- und Geschäftshaus in drei Geschossen, im ersten Obergeschoss erhaltene Bausubstanz aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. aus starken Hölzern mit Mannfiguren, die durch weit ausgreifende Fußstreben hervorgehoben werden. Im zweiten Obergeschoss und im Zwerchhaus jüngeres Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |