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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wohn- und Geschäftshaus in klar abgezimmerter Fachwerkkonfiguration: im ersten Obergeschoss arretieren konvergierende Fußstreben die Bundständer, darüber verfestigen Stockwerkstreben mit Brustriegeln das Gerüstraster. Das zweite Obergeschoss ist jünger und gehört, wie die Giebelansicht zeigt, nicht dem Ursprungsbau an. Das Gebäude aus dem Ende des 17. Jhs. ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |