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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Stattliches, dreigeschossiges Fachwerkgebäude mit einem Gerüstraster ohne ausgearbeitete Fachwerkfiguren. An den Eckständern im ersten Obergeschoss finden sich starke Kopfstreben, im zweiten Obergeschoss einfache Fußstreben und 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung. Im Bereich des Geschossüberstandes vom Erd- zum ersten Obergeschoss dick eingelegter Taustab. Darüber eventuell jüngere Schiffskehlen zwischen den Balkenköpfen. Das Gebäude am Beginn des Straßenzuges stammt in seiner ältesten Bausubstanz aus der ersten Hälfte des 17. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |