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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das prächtige Fachwerkgebäude, das um 1639 erbaut wurde, erhebt sich in drei Geschossen in repräsentativer Fachwerkkonfiguration und übt an der Ecksituation zur Bahnhofstraße eine städtebaulich wichtige Torfunktion aus. Das Fachwerkgerüst wird durch die Mannfiguren an Eck- und Bundständern mit zum Teil zusätzlich eingesetzten Kopfbändern versteift. Dazwischen finden sich eingestellte Andreaskreuze. Den repräsentativen Anspruch des Bauherren vergegenwärtigen die ausgebildeten Schaufassaden. Giebelseitig bilden Rautenmotive mit zum Teil eingelegten Andreaskreuzen einen markanten Blickpunkt, traufseitig sind den Brüstungsgefachen Feuerböcke eingefügt. Hervorzuheben sind die geschnitzten eingestellten Säulen der Eckständer. Als eines der wichtigsten Gebäude mit einer relativ gesicherten Datierung im unteren Bereich des Straßenzuges ist das Haus aus architekturgeschichtlichen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |