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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Pendant mit Torfunktion zu Kirchstraße Nr. 25, ebenso im Jahr 1639 erbaut. Das Wohn- und Geschäftshaus erhebt sich in drei Geschossen, die durch eine reiche, klar gegliederte Fachwerkkonfiguration charakterisiert werden. An den Eck- und Bundständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, deren Kopfwinkelhölzer wellenförmig abgearbeitet und deren Streben mit Nasen versehen sind. Im Brüstungsbereich finden sich verschieden gestaltete Rautenmotive und Feuerböcke. Im Erdgeschoss Ladeneinbauten. Als eines der reich ausgestatteten Häuser aus der ersten Hälfte des 17. Jhs. ist das Gebäude im Verlauf der Kirchstraße als schützenswertes Kulturdenkmal aufzulisten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |