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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schmal geschnittenes Wohn- und Geschäftshaus in drei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus in einer regelmäßig gestalteten Fachwerkkonstruktion, die von einer friesartigen Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich der Obergeschosse verfestigt wird. Trotz der geringen Größe weist das Gebäude mit dicken Taubändern repräsentative Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes auf. Als hervorgehobener Teil der Zeilenbebauung ist das Haus aus der Mitte des 17. Jhs. aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |