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Wohn- und Geschäftshaus in drei Geschossen mit breit gelagertem Zwerchhaus in einem Fachwerkverband, der in den Beginn des 17. Jhs. anzusiedeln ist: an den Eck- und Bundständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, die Kopfknaggen werden von eine Herzmotiv verziert. Die Bundständer werden von starken Fußstreben im Brüstungsbereich arretiert. An der Unterkante der Schwelle findet sich ein Klötzchenfries, den Füllhölzern sind Eierstäbe eingelegt. Die Eckständer, hier besonders im Zwerchhaus, heben kräftig artikulierte Säulen hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |