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Als „Hanauer Hof" bezeichnetes Wohn- und Geschäftshaus, das Hartmann Langsdorf III. 1896 errichten ließ; Architekt war Schmidt, dem als Stadtbaumeister bei weiteren Bauten in Bad Nauheim zu begegnen ist. Der durch seinen überhöhten Mittelteil sowie den Kontrast der gelben Ziegelflächen und der Sandsteinfassungen der Gebäudeöffnungen charakteristische Bau ist ein nahezu unverändert erhaltenes Beispiel für die allmähliche Verstädterung des alten Dorfkerns Nauheims, der von bäuerlichen Hofanlagen in Fachwerk geprägt war. Allerdings fügt sich das Anwesen „Hanauer Hof" in den von der älteren Bebauung vorgegebenen Maßstab ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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