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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das markante Wohn- und Geschäftshaus erhebt sich in einer statischen Fachwerkkonfiguration ohne ausgebildete Gerüstfiguren, die in die letzten Jahre des 17. Jhs. zu datieren ist. Auf Fachwerkfiguren verzichtend, verfestigen die Fenster rahmende Streben und Riegel das Fachwerkgerüst. Als hervorgehobene Schmuckformen, die in diesem Fall als Datierungshilfen dienen, wurden den Füllhölzern Eierstäbe vorgeblendet. Das Gebäude ist als bedeutender Einzelbau aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |