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Ebenso wie das benachbarte Haus Nr. 39 wurde das dreigeschossige Wohn- und Geschäftshaus in einer Fachwerkkonstruktion abgezimmert, die von starken 3/4-Streben mit einfacher Verriegelung an den Eckständern verfestigt wird. Der Geschossüberstand wird von einem dicken Tauband geschmückt. Als eine typische Bebauung des Straßenzuges aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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