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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schmales Wohnhaus in drei Geschossen mit einem in einen Kniestock eingestellten Zwerchhaus, das in einer symmetrischen, schlichten Fachwerkkonstruktion ohne nennenswerte Schmuckformen abgezimmert wurde. Im ersten Obergeschoss finden sich einfache Fußstreben im Brüstungsbereich, darüber, im zweiten Obergeschoss, verfestigen einfach verriegelte Streben die Eckständer. Als kleinmaßstäblicher Bestandteil der dicht gedrängten Zeilenbebauung ist das Haus aus der Mitte des 17. Jhs. Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |