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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, dessen Erscheinungsbild von einer symmetrischen Fachwerkkonfiguration aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. im Obergeschoss und Zwerchhaus geprägt wird: dort an den Eckständern Mannfiguren mit doppelten Riegeln, im Brüstungsbereich konvergierende Fußstreben. Inmitten der dreigeschossigen Bebauung setzt das Gebäude mit seinem fast die gesamte Dachbreite einnehmenden Zwerchhaus einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Als Wohn- und Geschäftsgebäude mit historischer Bausubstanz ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |