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Breit gelagertes Wohn- und Geschäftshaus in drei Geschossen aus dem Ende des 18. Jhs. An den Eck- und Bundständern der Obergeschosse Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, im zweiten Obergeschoss friesartige Aneinanderreihung von kurzen Stielen unter den Fenstern. Im Erdgeschoss moderne Ladeneinbauten. Als ein jüngeres Gebäude innerhalb der Zeilenbebauung ist das Wohn- und Geschäftshaus in einer den Straßenzug entscheidend gestaltenden Größe aus städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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