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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das breit ausladende Wohnhaus erhebt sich in zwei Geschossen, die von einer markanten Fachwerkkonfiguration geprägt werden: an den Eckständern verfestigen K-Streben das Fachwerkgefüge, dazwischen verläuft eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich. An der Unterkante der Schwelle Klötzchenfries, an den Füllhölzern Eierstab. Das Gebäude aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. ist aus städtebaulichen Aspekten als wichtiger Teil der Zeilenbebauung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |