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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das zweigeschossige, schmal geschnittene Fachwerkgebäude erhebt sich in einem asymmetrischen Fachwerkverband ohne ausgebildete Gerüstfiguren. Im Brüstungsbereich einfache Fußstreben. Das Haus, das in seiner Kleinmaßstäblichkeit die Zeilenbebauung entscheidend mitgestaltet stammt aus der Mitte des 18. Jhs. und ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |