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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Markantes Fachwerkgebäude in drei Geschossen über hohem Sandsteinsockel an einer Ecksituation zum Marktplatz mit regelmäßig gefügtem Gerüstraster, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an Eck- und Bundständern mit besonders weit ausladenden Fußstreben. Das 1683 erbaute Haus ist als eines der wenigen fest datierten Fachwerkgebäude in Allendorf aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
In Richtung „Ringgau" folgt ein zweigeschossiges, traufseitig erschlossenes Fachwerkwohnhaus, das den Marktplatz an der nordwestlichen Seite begrenzt. Das Gerüstraster der Fassade besteht aus einem schlichten Gefüge, das von 3/4-Streben in den Eckgefachen versteift wird. Die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes, dicke Taustäbe, deuten auf einen baulichen Kern des Hauses, der in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. anzusiedeln ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |