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Markantes Fachwerkgebäude in zwei Geschossen mit thüringisch beeinflusstem Fachwerkraster: im Obergeschoss über einem doppelten Brustriegel gegenläufige Kopfbänder in den Eckgefachen, im Brüstungsbereich wird das Fachwerkgerüst von der Versprossung eines dichten Leitermotives verzahnt. An der Unterkante der Schwelle Klötzchenfries, an den Füllhölzern Eierstab. Das Gebäude aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. ist auf Grund seiner ausgeprägten Fassadengestaltung aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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