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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Völlig verputztes, breit gelagertes Gebäude in drei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus. Die großen, dicht stehenden Fenster lassen auf ein statisches Fachwerkgefüge ohne ausgeprägte Schmuckformen schließen (siehe Kirchstraße 39 und 41), daher ist das Gebäude aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |