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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus prägt diesen Teil der Zeilenbebauung durch seinen markanten Fachwerkverband: an den Eckständern K-Streben aus starken Hölzern, an den Bundständern konvergierende Fußstreben. Im Zwerchhaus arretieren unter den Fenstern einfache Stiele die Brustriegel. Das kleinmaßstäbliche Gebäude aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. ist aus städtebaulichen und architekturtypologischen Gründen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |