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Den Beginn des Marktplatzes markierendes Fachwerkgebäude über der Ecksituation zur Mühlgasse in drei Geschossen mit einem Fachwerkverband aus der ersten Hälfte des 17. Jhs.: an den Eckständern der Obergeschosse Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben, an den Bundständern konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Das aufgesetzte Zwerchhaus weist ein ähnliches Fachwerkraster auf. Im Bereich des Geschossüberstandes finden sich als Schmuckformen dicke Taustäbe. Als repräsentatives Fachwerkwohnhaus im Marktbereich ist das Gasthaus „Zum Stern" aus städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |