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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Dreigeschossiges Fachwerkhaus in niedersächsisch-fränkischer Mischbauweise: im ersten Obergeschoss findet sich eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich, im zweiten Obergeschoss und im Zwerchhaus Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben. An der Unterkante der Schwelle Klötzchenfries, an den Füllhölzern Eierstab. Das Untergeschoss wird durch ein großes Tor erschlossen. Das Gebäude aus der Mitte des 17. Jhs. ist aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |