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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Dreigeschossiges Fachwerkhaus mit aufgesetztem Zwerchhaus in einem schlichten Gerüstraster aus der Mitte des 18. Jhs., das keine zu Gruppen zusammengefügten Fachwerkfiguren aufweist. Als Abschluss der Zeilenbebauung im Bereich des Marktes kommt dem Gebäude eine städtebauliche Bedeutung zu Gute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |