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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Breit gelagertes, viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit symmetrisch geschnittener Fachwerkkonfiguration: an Eck- und Bundständern Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben im zweiten Obergeschoss sowie im Zwerchhaus, das zu einem dritten Obergeschoss ausgebaut wurde. An der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern dicke Taustäbe. Das ehemalige Doppelhaus aus der Mitte des 17. Jhs. ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |