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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das den Straßenzug abschließende Fachwerkgebäude erhebt sich in zwei Geschossen in einem symmetrischen Gerüstraster: an den Eckständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, im Brüstungsbereich konvergierende Fußstreben. Im Zwerchhaus ähnliche Fachwerkkonfiguration; als Schmuckmotiv ist dem dortigen Brüstungsbereich ein Feuerbock mit Herzschnittmotiv eingelegt. Das Haus mit einer Art Anbau aus den ersten Jahren des 18. Jhs. ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |