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Markantes Backsteingebäude in zwei Geschossen und Mezzanin über hohem Sockel. Die Baugestalt wird durch die hohen, von einem Segmentbogen geschlossenen Fenster in vertikaler Ausrichtung erschlossen. Die horizontale Gliederung des Baukörpers wird durch gelb gebrannte Friese mit ornamentalen Motiven aus der Renaissance vermittelt, die die Geschosse am Außenbau andeuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |