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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Den Beginn des Straßenzuges markiert ein schmales Wohnhaus aus der Mitte des 19. Jhs. in zwei Geschossen mit konstruktivem Fachwerkverband. In den Eckgefachen verfestigen geschosshohe Stockwerkstreben das Fachwerkgerüst, ein Geschossüberstand ist kaum merklich ausgebildet. Auf jegliche Form von Schmuckelementen wurde verzichtet. Hinter dem Haus verläuft die Stadtmauer mit den Resten eines Schalenturmes, in den ein Fachwerkgebäude eingestellt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |