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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus mit klar gegliedertem Fachwerkgerüst aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern des Obergeschosses, an den Bundständern konvergierende Fußstreben. Im Untergeschoss deutlich jüngeres Fachwerk. Das Haus, dessen Bausubstanz aus der Mitte des 18. Jhs. datiert, ist aus städtebaulichen Gründen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |