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Traufständiges Wohnhaus mit großem Zwerchhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., das durch ein regelmäßiges Fachwerkgefüge aus Mannfiguren an den Eckständern mit leicht gebogenen Fußstreben und konvergierenden Fußstreben an jedem zweiten Zwischenständer charakterisiert wird. Die Türeinfassung stammt aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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