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Mehrseitige Hofanlage an der Ecke von Mittel- und Hauptstraße; zur Hauptstraße gelegen ein überdachter Hofzugang. Er ist in den Knaggen des Türsturzes der Mann-Pforte 1799 inschriftlich datiert, womit vermutlich auch die Entstehungszeit der übrigen Baulichkeiten angegeben wird. Im Dachbalken der Giebelseite zur Hauptstraße und im Rähmholz des zum Hof gelegenen Obergeschosses die volkstümliche Inschrift GOTT WAS KAN ICH TARZU TAS MICH TIE HASSEN TEN ICH NICHTS THU KÖNNEN SIE MICH NIT SEHEN ACH SO MÖGEN SIE DOCH VOR UBER GEHEN SOLI DEO GLORIA.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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