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Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit einer markanten Fachwerkkonfiguration im Obergeschoss, bestehend aus Mannfiguren mit deutlich gebogenen Fußstreben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich an den Zwischenständern. Am rechten Eckständer zwischen Rähm und Riegel eingestellter Stiel. An den Mannfiguren herzförmiger Flachschnitzdekor. Im Erdgeschoss deutlich jüngere Fachwerkkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |