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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Auf dem Türsturz in das Jahr 1680 datiertes Wohnhaus über einem Eckgrundstück zum „Neuen Markt" in hervorgehobenem Fachwerkgefüge: an den Eckständern beider Geschosse Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, an der Traufseite und im Giebel K-Streben. An der Traufseite erhebt sich ein Zwerchhaus aus dem 19. Jh. mit geraden 3/4-Streben. Ein angeschlossener Anbau mit hoher Toreinfahrt und darüber befindlicher Fachwerkkonstruktion datiert aus dem Jahr 1763. Das stattliche, den Straßenraum beherrschende Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |