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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wohn-Wirtschaftstrakt, bestehend aus dem links befindlichen Wohnhaus in einem konstruktiven Gefüge ohne ausgebildete Fachwerkfiguren. Rechts erhebt sich ein schmales Wirtschaftsgebäude, dessen Toreinfahrt die Gebäudebreite einnimmt. Die Baugruppe aus dem Ende des 18. Jhs. ist als ein bescheidenes bäuerliches Anwesen aus soziaigeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |