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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wohn-Wirtschaftstrakt mit traufständigem Wohnhaus aus der Mitte des 17. Jhs. in kräftiger Fachwerkkonfiguration mit überblatteten Kopf- und Fußstreben an den Eckständern des Obergeschosses. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen. In das Satteldach wurde ein breit gelagertes Zwerchhaus eingefügt.
Scheune in Ständerkonstruktion aus kräftigen Hölzern, Fachwerkkonstruktion aus überblatteten Kopf- und Fußstreben, wohl aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |