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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das schmale Fachwerkwohnhaus, das einen markanten Endpunkt im Verlauf der Zeilenbebauung markiert, erhebt sich in einer konstruktiven Fachwerkkonfiguration aus dem Ende des 18.Jhs. Die Eckständer des Obergeschosses werden von einfach verriegelten Stockwerkstreben versteift, dazwischen findet sich ein Paar einfacher Fußstreben im Brüstungsbereich. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |