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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus mit thüringischen Fachwerkmotiven: im Obergeschoss Leiterbrüstung mit gezapftem, durchgehenden Brustriegel; Eckständer durch kurze Kopfstreben oberhalb des Riegels versteift. Erhalten hat sich eine kassettierte Haustür mit Oberlicht aus der Mitte des 19. Jhs. Auf Grund seiner markanten Erscheinungsform ist das Gebäude aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |