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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Mächtiger, zweigeschossiger Fachwerkbau aus dem Jahr 1849, verputzt. Die Gestalt des zweigeschossigen Baues über hohem Sandsteinsockel mit aufgelegtem Mezzanin fügt sich aus neun Achsen zusammen, die von einem wenig vortretenden Mittelrisalit zentriert werden. Dort werden die Fenster von Dreiecks- bzw. Segmentbogengiebeln überfangen. Als schlichter, verputzter Fachwerkbau mit gliedernden Elementen, Lisenen und Gesimsen ist das den Rathofplatz einfassende und begrenzende Gebäude Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |