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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, errichtet vermutlich im 18. Jahrhundert; der zweizonige, überwiegend verputzte Bau gehört zu einer schmalen, tiefen Hofstelle. Die freiliegenden Fachwerkteile im Obergeschoß und im Dreieck der nördlichen Giebelseite im Ortsbild besonders markant durch die Lage des Gebäudes gegenüber der Einmündung der Apfelgasse in die Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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