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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das dreigeschossige Wohnhaus am Beginn des Straßenzuges zeichnet sich durch ein konstruktives Fachwerkgefüge aus, das eine Datierung in das letzte Drittel des 19. Jhs. erlaubt. Es handelt sich um doppelt verriegelte Stockwerkstreben im Untergeschoss und einfach verriegelte Stockwerkstreben in den Obergeschossen. Als Auftakt setzender Bau des Straßenzuges ist das Haus aus städtebaulichen Erwägungen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |