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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Gegenüber dem „Steinernen Haus" befindet sich am Ende des Straßenzuges ein freistehendes Fachwerkwohnhaus mit einem asymmetrisch gebildeten Gerüst aus 3/4-Streben und konvergierenden Fußstreben. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegter walzenförmiger Flachschnitzdekor. Das Haus aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. ist aus städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |