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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. in symmetrischer Fachwerkkonstruktion: an den Eckständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln aus dünnen Hölzern, an den Bundständern im Brüstungsbereich gewellte Fußstreben. Das Gebäude, das eine Ecksituation im Verlauf des Straßenzuges eindeutig hervorhebt, ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |