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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Wohnhaus in markanter Fachwerkkonstruktion: an den Eckständern Mannfiguren mit „Kuhfußstreben", im Brüstungsbereich Feuerböcke und ein zentral platziertes Rautenmotiv. Der Fachwerkverband rechtfertigt eine Datierung in den Beginn des 18. Jhs. Zwerchhaus in konstruktivem Gerüstraster. Rechtsseitig ist ein Wirtschaftstrakt angeschlossen. Als mitgestaltender Teil des Straßenzuges ist das Gebäude aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |