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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Ackerbürgerwohnhaus mit regelmäßig gebildeter Fachwerkkonfiguration aus der Zeit um 1800: im Obergeschoss Mannfiguren mit Kopfbändern an den Eckständern, am Bundständer Kopf- und Fußbänder. Eine rechts angesiedelte Toreinfahrt gibt den Weg in den hinteren Teil der Parzelle frei. Das Ackerbürgerhaus ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |