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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Breit gelagertes, zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit asymmetrisch gebildeter Fachwerkkonfiguration im Obergeschoss: dort gebogene 3/4-Streben mit einfachem Riegel an den Eck- und Bundständern. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes und die Fachwerkkonstruktion erlauben eine Datierung in die zweite Hälfte des 17. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |