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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das zweigeschossige, traufseitige Gebäude zeigt eine interessante Fachwerkkonfiguration in klarem, auf Gerüstfiguren verzichtenden Fachwerkverband. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern einfache Abfasung. Das um 1780 erbaute Haus ist aus architekturtypologischen und städtebaulichen Erwägungen Kulturdenkmal. Das zweite Obergeschoss ist moderne Zutat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |