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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wie das Nachbarhaus Nr. 7 wurde das Gebäude in einer klar geschnittenen, schmucklosen Fachwerkkonfiguration errichtet. Besonders markant ist die friesartige Reihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich des Obergeschosses. An der Unterkante der Schwelle Zahnschnitt, darunter an den Füllhölzern Eierstabprofil mit Perlstab. Auf Grund der Schmuckformen ist eine Datierung in das frühe 18. Jh. möglich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |